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   LG Detmold, 19.02.2010 - 1 O 335/08   

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https://dejure.org/2010,85004
LG Detmold, 19.02.2010 - 1 O 335/08 (https://dejure.org/2010,85004)
LG Detmold, Entscheidung vom 19.02.2010 - 1 O 335/08 (https://dejure.org/2010,85004)
LG Detmold, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 1 O 335/08 (https://dejure.org/2010,85004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer Ausgleichszahlung aus einer Wettbewerbsabrede; Aufnahme einer Wettbewerbsverbotsklausel in die "Bedingungen zum Geschäftswertmodell für Strukturvermittler"; Kompensation des Handelsvertreters für seinen Verzicht auf eine Betätigungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04

    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

    Auszug aus LG Detmold, 19.02.2010 - 1 O 335/08
    Ein Aushandeln liegt vor, wenn der Vertragspartner den Kernbereich der betroffenen Regelung zur Disposition gestellt und dem Vertragspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner eigenen Interessen eingeräumt hätte (BGH NJW 2005, 2543, 2544).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus LG Detmold, 19.02.2010 - 1 O 335/08
    Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass umfassende Wettbewerbsverbote für Handelsvertreter aufgrund der Berührung des Schutzbereichs des Art. 12 GG nur zulässig sind, wenn eine Karenzentschädigung zugesprochen wird (BVerfG NJW 1990, 1469, 1472).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LG Detmold, 19.02.2010 - 1 O 335/08
    Es erfordert gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, dass die Vertragsklausel Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders möglichst klar, verständlich und präzise beschreibt (BGH NJW 2006, 996).
  • LG Hamburg, 05.12.2008 - 412 O 152/06

    Wirksamkeit von nachträglichen Wettbewerbsverboten bei mittelbar oder unmittelbar

    Auszug aus LG Detmold, 19.02.2010 - 1 O 335/08
    Dem § 90a HGB kann man aber im Zusammenwirken mit Art. 20 EU-Handelsvertreterrichtlinie auch für nachvertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote den Grundgedanken entnehmen, dass diese Wettbewerbsverbote sich daran zu orientieren haben, inwieweit berechtigte Interessen des Unternehmers das Verbot rechtfertigen und ob der Handelsvertreter eine Kompensation für seinen Verzicht auf eine Betätigungsfreiheit erhält (LG Hamburg, Urt. vom 05.12.2008, Az.: 412 O 152/06, S. 23).
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